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Verleih

Hausdurchsuchung mit Folgen

Warum Videothekenbetreiber Peter Zimmermann eines Tages vor Gericht stand, weil seine minderjährige Tochter in der Familienabteilung Kunden bediente.

jr23.01.2004 13:27
Videothekar und Vater Peter Zimmermann: "Die Verhandlung war eine einzige Blamage."
Videothekar und Vater Peter Zimmermann: "Die Verhandlung war eine einzige Blamage."

Die als reichlich absurd zu bezeichnende Geschichte liegt schon etwas länger zurück. Interessant ist sie aber nicht nur wegen ihrer unfreiwilligen Komik, sondern weil ein Detail des "Pornoparagrafen" 184 des Strafgesetzbuchs bisher völlig übersehen worden war. Gar nicht komisch fand es Peter Zimmermann, vielen auch als IVD-Landesverbandsvorsitzender Ost bekannt, zunächst, dass an einem Tag im Oktober 2000, kurz nach Öffnung seiner Videothek in Bad Salzungen, eine siebenköpfige Beamtengruppe das Geschäft betrat. In der Tasche hatten sie einen Hausdurchsuchungsbeschluss: Wegen Verbreitung pornografischer Schriften "ist zu vermuten, dass die Durchsuchung zur Auffindung von Beweismitteln führen wird", hieß es in dem Beschluss. Das war für Zimmermann schwer zu verstehen, denn erstens verfügt er über einen Gewerbeschein, und zweitens ist sein Geschäft ordnungsgemäß nach Erwachsenen- und Familienbereich getrennt. Trotzdem wurden Zimmermann zufolge elf Hardcorefilme und ein indizierter Spielfilm sichergestellt.

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