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Auskunftspflicht: "Verwerter müssen von sich aus berichten"

Verwerter sind verpflichtet, Urhebern und ausübenden Künstlern Werknutzungsdaten proaktiv mitzuteilen. Was es mit § 32d des Urheberrechtsgesetzes genau auf sich hat, erläutern Fachanwalt Prof. Dr. Dieter Frey und Hans Henseleit von Enteractive.

jr30.06.2022 07:55
Enteractive-Chef Hans Henseleit (l.) hat mit Unterstützung von Fachanwalt Prof. Dr. Dieter Frey eine Plattform für Verwerter entwickelt
Enteractive-Chef Hans Henseleit (l.) hat mit Unterstützung von Fachanwalt Prof. Dr. Dieter Frey eine Plattform für Verwerter entwickelt Splendid/Frey Rechtsanwälte

Verwerter sind verpflichtet, Urhebern und ausübenden Künstlern Werknutzungsdaten proaktiv mitzuteilen. Was es mit § 32d des Urheberrechtsgesetzes genau auf sich hat, erläutern Fachanwalt Prof. Dr. Dieter Frey und Hans Henseleit von Enteractive.

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