Anzeige
Digitaler Vertrieb

Netflix-Klausel: Etappensieg für Verbraucherschützer

Das Berliner Landgericht hat eine Vertragsklausel für Netflix-Abonnenten, wonach sich das Unternehmen das Recht einräumt, Abopreise zu ändern, als unzulässig erklärt. Das berichtet die Verbraucherzentrale Bundesverband, zugleich Klägerin in dem Verfahren.

jr22.02.2022 11:11
Netflix

Nach Darstellung der Verbraucherzentrale Bundesverband (VZBV) räumt sich Netflix über eine Vertragsklausel das Recht ein, Abopreise zu ändern. Nach einer Klage der VZBV gegen die niederländische Netflix International B.V. hat das Berliner Landgericht am 16. Februar entschieden (Az. 52 O 157/21), dass diese Klausel unzulässig ist. Der VZBZ zufolge schloss sich das Gericht der Auffassung an, dass die Bedingungen für Preisanpassungen nicht ausreichend transparent sind.

Anzeige