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Kino

Bewilligungszeitraum für Zukunftsprogramm Kino II verlängert

Wie die FFA mitteilt, endet die Antragsfrist für das Zukunftsprogramm II nun erst am 31. Dezember. Faktisch müssen Anträge aber deutlich früher vorliegen, um eine Chance auf rechtzeitige Bewilligung zu haben.

Marc Mensch13.10.2021 11:44
Während für das Zukunftsprogramm I keine Anträge mehr gestellt werden können, sind im Zukunftsprogramm II noch Mittel vorhanden
Während für das Zukunftsprogramm I keine Anträge mehr gestellt werden können, sind im Zukunftsprogramm II noch Mittel vorhanden FFA

Der Bewilligungszeitraum für das Zukunftsprogramm Kino II wurde bis zum Ende des Jahres verlängert. Wie die FFA mitteilt, können Maßnahmen, die bis 31. Dezember 2021 beantragt und beschieden sind, bis zum 30. Juni 2022 durchgeführt werden. Der Teufel liegt natürlich im Detail, denn entscheidend ist die Bewilligung. Anträge sollten nach derzeitigem Stand somit allerspätestens Anfang Dezember bei der FFA zur Bearbeitung vorliegen. Die entsprechenden Verwendun...

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