Kino
Bayern lockert Maskenpflicht
Nach der heute im bayerischen Kabinett beschlossenen neuen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung entfällt ab 2. September generell die Verpflichtung zum Tragen einer FFP2-Maske; medizinische Masken genügen künftig. In Kinos muss künftig am Sitzplatz keine Maske mehr getragen werden - vorausgesetzt, der Mindestabstand von 1,5 Metern wird eingehalten.
Jochen Müller31.08.2021 13:09
Das Bayerische Kabinett hat heute eine neue Infektionsschutzmaßnahmenverordnung erlassen, die am 2. September in Kraft tritt. Darin wurde u.a. die Maskenpflicht gelockert. So entfällt künftig die Verpflichtung zum Tragen einer FFP2-Maske; eine medizinische Maske genügt künftig.