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Bundesverfassungsgericht ermöglicht Erhöhung des Rundfunkbeitrags
Der erste Senat des Bundesverfassungsgerichts hat den Weg für die Beitragserhöhung der Öffentlich-Rechtlichen frei gemacht. Sie gilt vorläufig vom 20. Juli 2021 an.
_mimu05.08.2021 08:05
Die Erhöhung des Rundfunkbeitrags kommt. Am Donnerstag gab der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts seinen Beschluss vom 20. Juli bekannt, wonach das Land Sachsen-Anhalt durch das Unterlassen seiner Zustimmung zum Ersten Medienstaatsvertrag die Rundfunkfreiheit der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten verletzt hat. Die Bestimmungen des Artikel 1 des Ersten Medienänderungsstaatsvertrags - mit der darin vo...