Nach VG-Urteil: FFA ändert Antragspraxis bei Filmerbe-Förderung
Nachdem das Verwaltungsgericht Berlin eine Klage der Internationalen Kurzfilmtage Oberhausen gegen die Nichtzulassung eines Antrags zum FFA-Förderprogramm "Digitalisierung des nationalen Filmerbes" positiv beschieden hat, ändert die FFA nun ihre Verwaltungspraxis zur Antragsberechtigung. Darüber hinaus hat die FFA im Rahmen des Förderprogramms aktuell Mittel in Höhe von insgesamt 2,2 Mio. Euro vergeben.
Mit einer Änderung der Verwaltungspraxis zur Antragsberechtigung beim Förderprogramm "Digitalisierung des nationalen Filmerbes" reagiert die FFA auf ein Urteil des Verwaltungsgerichts Berlin. Das Verwaltungsgericht Berlin hatte Ende Mai eine Klage der Internationalen Kurzfilmtage Oberhausen gegen die Nichtzulassung eines Förderantrag positiv beschieden (wir berichteten)...