Ausgangssperre: LED-Technik soll's richten
Eine sicherlich kaum bedachte Folge der umstrittenen Ausgangssperren: Grundsätzlich erlaubte Autokinoveranstaltungen können wegen der zu kurzen Zeitspanne zwischen Sonnenuntergang und Sperrstunde nicht mehr stattfinden. Erste Autokinobetreiber reagieren nun mit Investitionen.
Erklärtes Ziel der Ausgangssperren sei es nicht, den Aufenthalt im Freien zu reglementieren, vielmehr sollten unzulässige Treffen in privaten Räumen unterbunden werden, heißt es - wobei beispielsweise Bayern auch das alleinige Joggen nach 22 Uhr vorsorglich untersagt hat. Für Autokinos bedeutet dies indes auch in jenen Regionen, in denen sie ausdrücklich zulässig wären, in der Regel: Pech gehabt. Denn die Zeit zwischen Sonnenuntergang und einer solchen Sperrstunde reicht idR nicht aus, um Besuch...