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Kino

VdF fordert Halbierung des Kinofensters im FFG

Im Vorfeld der morgigen Anhörung zur kleinen FFG-Novelle hat der VdF ein Positionspapier erstellt, das sich insbesondere den Sperrfristen widmet. Demnach soll das Fenster für geförderte Filme auf drei Monate festgesetzt werden - und das mit Wirkung ab dem dritten Quartal dieses Jahres. Die Beteiligung von Kinos an der Auswertung von Filmen, deren Erstaufführung aufgrund höherer Gewalt online stattfindet oder innerhalb der Sperrfristen online fortgesetzt wird, soll gestrichen werden.

Marc Mensch20.04.2021 16:52
VdF-Geschäftsführer Johannes Klingsporn
VdF-Geschäftsführer Johannes Klingsporn VdF

Während die Kinoverbände eine drohende Benachteiligung geförderter deutscher (Ko-)Produktionen durch kürzere Auswertungsfenster für internationale Produktionen als Hebel nutzen wollen, um allgemein gültige Branchenvereinbarungen nach französischem Vorbild auf den Weg zu bringen, sendet der VdF derzeit noch keine öffentlichen Signale aus, die diesbezüglich auf Gesprächsbereitschaft deuten würden. In einer Stellungnahme, die im Vorfeld der morgigen Anhörung zur kleinen FFG-Novelle im Ausschuss von Kultur und Medien erstellt wurde, spricht der Verband vielmehr davon, die "traditionelle Auswertungskaskade für Kinofilme" sei "bereits jetzt Geschichte".

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