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Kino

Kinoschließungen: Eilantrag vor dem Bundesverfassungsgericht scheitert

Das Bundesverfassungsgericht hat einen Eilantrag einer Kemptener Kinobetreiberfamilie gegen die neuerlichen Zwangsschließungen zurückgewiesen. Inhaltlich musste sich das Gericht mit der Thematik dabei allerdings nicht auseinandersetzen. Unterdessen läuft eine Klage vor dem Bayerischen Verfassungsgerichtshof.

Marc Mensch16.11.2020 12:17
In eine inhaltliche Überprüfung der Anordnung von Kinoschließungen musste das Bundesverfassungsgericht noch nicht einsteigen
In eine inhaltliche Überprüfung der Anordnung von Kinoschließungen musste das Bundesverfassungsgericht noch nicht einsteigen imago images / U. J. Alexander

Die Kinobetreiberfamilie Dietl-Sing, die das Kemptener Colosseum-Center betreibt, geht juristisch gegen die erneuten Zwangsschließungen im Zuge des sogenannten "Wellenbrecher-Lockdowns" vor und musste dabei eine erste Niederlage einstecken - denn das Bundesverfassungsgericht wies jüngst einen Eilantrag zurück. Wichtig ist in diesem Zusammenhang aber, dass das höchste Gericht gar nicht erst in eine inhaltliche Prüfung des Antrags eintrat, denn dieser war mangels vorheriger Rechtswegserschöpfung unzulässig: Laut BVerfG hätte zunächst der Bayerische Verwaltungsgerichtshof angerufen werden müssen.

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