UPDATE: Rheinland-Pfalz senkt Mindestabstand im Kino
Ab dem 16. September muss in rheinland-pfälzischen Kinos nur noch ein Sitz zwischen Besuchern außerhalb einer Gruppe ohne Kontaktbeschränkungen frei bleiben, das sieht die 11. Corona-Bekämpfungsverordnung vor. Wermutstropfen ist, dass der freie Sitzplatz auch nach hinten und vorne gewährleistet sein muss, laut Veordnung unabhängig vom Reihenabstand.
Gute Nachrichten für Kinobetreiber in Rheinland-Pfalz: Gemäß der am 16. September in Kraft tretenden 11. Corona-Bekämpfungsverordnung wird der Mindestabstand im Saal zwischen Besuchern (außerhalb von Gruppen, für die ohnehin keine Kontaktbeschränkung besteht) auf einen Sitzplatz verringert, sofern die Einrichtungen über eine feste Bestuhlung oder einen festen Sitzplan verfügen. Die Publikumsbegrenzungen werden bei weiterhin geltenden Hygiene- und Abstandsregeln auf 250 Personen in Innenräumen un...