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Antragsfrist für gemeinsames Hilfsprogramm der Länderförderer endet

Die Frist der Länderförderer für die Vorlage der Erstanträge im Rahmen des gemeinsamen Corona-Soforthilfeprogramms endet am 29. Mai.

Marc Mensch18.05.2020 10:22
Weniger als zwei Wochen verbleiben noch, um Anträge auf Unterstützung aus dem gemeinsamen Programm der Förderer zu stellen
Weniger als zwei Wochen verbleiben noch, um Anträge auf Unterstützung aus dem gemeinsamen Programm der Förderer zu stellen imago images/ZUMA press

Wie der FFF Bayern stellvertretend für die anderen Beteiligten mitgeteilt hat, endet die Frist für die Vorlage von Erstanträgen auf Unterstützung aus dem gemeinsamen Corona-Soforthilfeprogramm der Förderer am 29. Mai. Später eingehende Anträge könnten demnach nicht mehr berücksichtigt werden.

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