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Produktion

FFG-Novellierung wird verschoben

In einem Schreiben an die Verbände der Filmwirtschaft hat die BKM mitgeteilt, dass sich das Novellierungsverfahren für ein neues Filmförderungsgesetz nicht wie geplant fortführen lässt. Denn die derzeit noch unabsehbaren mittel- und langfristigen Folgen der Pandemie müssten in einem neuen Gesetz Berücksichtigung finden. Daher werde das geltende FFG verlängert - mit lediglich "zwingend erforderlichen" Änderungen.

Marc Mensch02.04.2020 17:03
Kulturstaatsministerin Monika Grütters
Kulturstaatsministerin Monika Grütters Elke A. Jung-Wolff

Das geltende Filmförderungsgesetz wird über 2021 hinaus Bestand haben. Denn wie das Büro von Kulturstaatsministerin Monika Grütters in einem Schreiben an die Verbände der Filmwirtschaft mitteilte, lässt sich das laufende Novellierungsverfahren nicht wie geplant fortführen. Hintergrund ist, dass in einem neuen FFG auch die mittel- und langfristigen Folgen der Pandemie berücksichtigt werden müssten - diese sich aber voraussichtlich noch nicht einmal innerhalb der kommenden Monate konkret abschätzen ließen.

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