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KJM erkennt USK auch im Bereich Rundfunk an

Nachdem die KJM die Unterhaltungssofware Selbstkontrolle auch im Bereich Rundfunk anerkannt hat, kann die USK Medienunternehmen nun Jugendschutz aus einer Hand anbieten. Ein erstes Unternehmen, das davon profitiert, sind die Rocket Beans.

st03.11.2016 12:56
Felix Falk, Geschäftsführer der USK
Felix Falk, Geschäftsführer der USK Dirk Mathesius

Die Unterhaltungssoftware Selbstkontrolle hat einen weiteren wichtigen Entwicklungsschritt gemacht. So hat die Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) die USK jetzt auch im Bereich Rundfunk als freiwillige Selbstkontrolle staatlich anerkannt. Die USK war bereits zuvor sowohl nach dem Jugendschutzgesetz, als auch nach dem Jugendmedienschutz-Staatsvertrag im Bereich Telemedien anerkannt. Nun hat die USK also alle rechtlichen Zuständigkeitsbereiche unter einem Dach versammelt.

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