Anzeige
Kino

UPDATE: Rückwirkende FFA-Abgabepflicht für ausländische Anbieter

Was lange währt, wird endlich gut: Die EU-Kommission hat nach einem fast zweijährigen Verfahren eine Regelung abgesegnet, wonach Anbieter von Videoabrufdiensten mit Sitz im Ausland zur FFA-Abgabe herangezogen werden können. Wohlgemerkt: Es handelt sich um eine Regelung, die sich bereits im seit 2014 geltenden FFG findet.

Marc Mensch02.09.2016 11:34
Brüssels Mühlen mahlten langsam - jedoch im Sinne des FFG
Brüssels Mühlen mahlten langsam - jedoch im Sinne des FFG Fotolia/VanderWolf Images

Was lange währt, wird endlich gut: Die EU-Kommission hat nach einem fast zweijährigen Verfahren eine Regelung im Filmförderungsgesetz abgesegnet, wonach Anbieter von Videoabrufdiensten mit Sitz im Ausland hinsichtlich der in Deutschland getätigten Umsätze zur FFA-Abgabe herangezogen werden können. Ein offizielles Schreiben liegt hierzu noch nicht vor, allerdings findet sich auf den Seiten der EU-Wettbewerbskommission der eindeutige Hinweis, dass das im Oktober 2014 eingeleitete Verfahren positiv im Sinne der Regelung entschieden wurden. Damit einher geht auch die Förderfähigkeit entsprechender Anbieter.

Anzeige