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Kino

Urteil: Synchronsprecher müssen genannt werden

Der Name von Synchronsprechern muss im Vor- oder Abspann eines Films genannt werden, hat jetzt ein Gericht entschieden - und einem Synchronschauspieler Schadensersatz zugesprochen.

ak05.02.2015 09:51
Handelt es sich nicht gerade um prominente Schauspieler wie Hape Kerkeling, der seine Stimme der Disney-Produktion "Eiskönigin" lieh, werden die Namen von Synchronsprechern gerne unter den Teppich gekehrt. Damit ist jetzt Schluss, urteilte ein Gericht.
Handelt es sich nicht gerade um prominente Schauspieler wie Hape Kerkeling, der seine Stimme der Disney-Produktion "Eiskönigin" lieh, werden die Namen von Synchronsprechern gerne unter den Teppich gekehrt. Damit ist jetzt Schluss, urteilte ein Gericht.

Synchronsprecher haben einen Anspruch darauf, dass ihr Name im Vor- oder Abspann eines Films genannt wird. Das hat das Landgericht Berlin am 4. November 2014 in einem jetzt rechtskräftigen Urteil entschieden. Geklagt hatte Roland Hemmo, dessen Name im Abspann eines Kinofilms unerwähnt blieb, obwohl er als Synchronschauspieler für die Produktion tätig war.

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