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DVD-Kopierschutz für rechtswidrig erklärt

Mit einem Urteil in der Berufungsinstanz hat ein französisches Gericht jetzt für Aufsehen gesorgt: Das Kopierschutzsystem auf einer DVD wurde für rechtswidrig erklärt. Grund: Privatkopien sind nach wie vor legal.

mb10.05.2005 16:03

Ein Schlag ins Gesicht für Rechteinhaber und Kopierschutzanbieter: Im Streit um den Kopierschutz auf der DVD "Mulholland Drive" erklärte das Gericht die Sicherungsmaßnahme für rechtswidrig, da sie den Konsumenten daran hindere, sein Recht auf die Erstellung von Privatkopien auszuüben. Außerdem wurde die zu geringe Größe des Kopierschutzlogos auf DVD-Covern gerügt. Unter Androhung einer Geldstrafe von 100 Euro pro Tag wurden die beklagten Produzenten Les Film Alain Sarde und Studio Canal angewiesen, den Schutz von sämtlichen im Handel befindlichen Exemplaren des Films zu entfernen; gleichzeitig wurden sie zur Zahlung von Schadenersatz in Höhe von 1600 Euro verurteilt. DVD-Hersteller und -Anbieter fürchten unabsehbare finanzielle Folgen, sollte das Urteil zur Präzedenzentscheidung avancieren. Das Urteil steht im Widerspruch zu einer kommenden EU-Richtlinie zum Urheberrecht, die eine klare Rechtsgrundlage für die Verwendung von Kopierschutzsystemen bietet.

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