Anzeige
Verleih

GEMA zieht Klage gegen Händler zurück

Muss allen Forderungen der GEMA Folge geleistet werden? Ein Händler aus den neuen Bundesländern meinte, nein - und hat sich durchgesetzt. Am Ende zog die Verwertungsgesellschaft sogar eine Klage zurück.

jr16.01.2004 13:20

Nachdem die GEMA die Umsatzmeldung eines Händlers (Name und Anschrift sind der Redaktion bekannt) für den August 2002 nicht akzeptiert hatte (), kam es nach Klageerhebung der GEMA zur gerichtlichen Austragung des Streits. Gestritten wurde um einen Betrag in Höhe von nicht einmal 250 Euro, mehr aber noch darum, ob der Händler seine Angaben von einem Steuerberater hätte bestätigen lassen müssen. Was eher nach einer Provinzposse aussieht, ist für den Ost-Videothekar eine prinzipielle Angelegenheit: "Ich habe mich auf die Auseinandersetzung eingelassen, weil man sich von der GEMA nicht alles gefallen lassen darf. Es gibt zu viele Kollegen, die sich nicht trauen, gegen sie vorzugehen, und alles klaglos akzeptieren."

Anzeige