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Verleih

Jugendschutz und Automaten: Zu früh gefreut?

Inwieweit der Betrieb von Verleihautomaten nach dem veröffentlichten Entwurf zum neuen Jugendschutzgesetz bei einer Verabschiedung durch den Gesetzgeber eindeutig geregelt wäre, bleibt weiterhin eine offene Frage.

jr06.06.2002 14:59

Dass neue Gesetze erst einmal mehr Verwirrung stiften als Klarheit bringen, liegt wohl in der Natur der Sache. Nicht anders beim neuen Jugendschutzgesetz, dessen Entwurf auf den ersten Blick nicht unbedingt für klarere Verhältnisse sorgt. So warten Be- und Vertreiber von Verleihautomaten schon seit längerem auf ein klärendes Wort des Gesetzgebers, sprich: auf Rechtssicherheit. Wie zu erwarten war, wird der Betrieb von Automaten prinzipiell zugelassen:

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