Hohe Hürden definiertErst „gröbliche Verfehlung“ der Programmvielfalt stünde Rundfunkbeitrag entgegen
In einem Revisionsverfahren hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig entschieden, dass der Weg der Verwaltungsgerichtsbarkeit für Klagen gegen den Rundfunkbeitrag auf Basis von Programmbeschwerden grundsätzlich offen steht. Die vom Gericht dargelegten Hürden sind allerdings enorm hoch. So hoch, dass das Gericht eine Prognose zum weiteren Verlauf eines zurückverwiesenen Verfahrens abgab, die der Klägerin nur geringe Erfolgschancen einräumt.
16. Oktober 2025 12:43