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Kino

Filmförderungen stellen Forderungen

Sehr aufgeschlossen stehen die Filmförderungen der Länder den Fondsproduzenten gegenüber. Lediglich in Fragen der Rückflüsse fordern die Geschäftsführer gleichberechtigte Regelungen.

Kristian Bauer14.05.2000 22:00

Grundsätzlich halten die Wirtschaftsförderungen von Hamburg, Berlin-Brandenburg, Nordrhein-Westfalen und Bayern Fondsprojekte für ebenso förderfähig wie Projekte von herkömmlichen Produktionsgesellschaften. Entschieden werde ausschließlich nach der Qualität des Drehbuchs und den zu erwartenden Regionaleffekten. Änderungen seien allerdings bei den Rückflussregelungen notwendig. Am eindringlichsten drückt dies Dieter Kosslick, Geschäftsführer der Filmstiftung NRW, aus: "Es kann nicht sein, dass bei gemeinsamer Finanzierung mit Fördermitteln und Fondsgeldern allein die Anleger eine Rendite erwarten dürfen, nicht aber die Steuerzahler, die mit ihrem Geld die Filmförderung tragen." Die Filmförderung müsse als Finanzierungspartner in Zukunft auch an den Gewinnen partizipieren.

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