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Ohne Antrag keine Indizierung

In der Zeitung "Die Woche" wird die Vorsitzende der Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Schriften (BPjS), Elke Monssen-Engberding, mit der Aussage zitiert, daß Jugendämter immer weniger Mittel besäßen, Indizierungsanträge zu stellen. VideoWoche fragte nach, ob jugendgefährdende Videotitel deswegen unentdeckt bleiben.

Silke Flemmer08.09.1999 22:00

VideoWoche: In "Die Woche" werden Sie wie folgt zitiert: "Wir können nur auf Antrag von einer der 800 Behörden - wie den Jugendämtern - tätig werden. Da dort aber an Personal gespart wird, erhalten wir weniger Prüfaufträge." Daher denke sich jeder: "Sollen sich doch die anderen 799 Stellen darum kümmern." Kann man Ihr Statement so interpretieren, daß viele Videotitel nicht indiziert sind, weil keine Anträge gestellt wurden?

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