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BFFS feiert "Happy-End" beim ALG I

Der Bundestagsausschuss für Arbeit und Soziales hat heute die entscheidende Weiche für eine von der Koalition bereits in Aussicht gestellte Entfristung einer Sonderregelung zum ALG-I-Bezug für kurz befristet Beschäftigte gestellt.

Marc Mensch28.11.2022 15:07
Arbeitsbesuch im Bundesministerium für Arbeit und Soziales: Heinrich Schafmeister (BFFS), Katharina Abt (BFFS), Markus Fuß (ver.di), Bernhard F. Störkmann (BFFS) und Matthias von Fintel (ver.di)
Arbeitsbesuch im Bundesministerium für Arbeit und Soziales: Heinrich Schafmeister (BFFS), Katharina Abt (BFFS), Markus Fuß (ver.di), Bernhard F. Störkmann (BFFS) und Matthias von Fintel (ver.di) Katharina Abt

Bislang war der § 142 II SGB III ein "provisorisches" Gesetz mit "Ablaufdatum" 31. Dezember 2022, heute hat der Bundestagsausschuss für Arbeit und Soziales die entscheidende Weiche dafür gestellt, dass die Vorschrift entfristet wird. Noch im Dezember soll der Bundestag nun unter anderem diese Änderung beschließen - und damit dafür sorgen, dass kurz befristet Beschäftigte auch künftig von einer verkürzten Anwartschaftszeit zum erleichterten Bezug von Arbeitslosengeld I profitieren können. Eine Ma...

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