Anmeldung für Sonderfonds Kulturveranstaltungen gestartet
Für den mit bis zu 2,5 Milliarden Euro ausgestatteten Sonderfonds, der Wirtschaftlichkeitshilfen und eine Ausfallabsicherung bereitstellt, ist ab sofort die Anmeldung möglich. Antragsberechtigt sind Veranstalter in Deutschland stattfindender Kulturveranstaltungen, die Einnahmen aus dem Verkauf von Tickets erzielen.
Zum 1. Juli startet der erste (und wesentlich größere) Baustein des Sonderfonds Kulturveranstaltungen: Die Wirtschaftlichkeitshilfe, die durch eine Bezuschussung der Einnahmen aus Ticketverkäufen wirtschaftliche Risiken reduzieren und die Planbarkeit und Durchführbarkeit von Veranstaltungen verbessern soll. Im ersten Schritt sind Veranstaltungen mit bis zu 500 Besuchern erfasst, ab 1. August dann solche mit bis zu 2000 Besuchern. Diese Förderung läuft bis 31. März 2022.