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Digitaler Vertrieb

BGH stoppt Preisklausel-Praxis bei Netflix

Netflix wurde untersagt, in seinen Nutzungsbedingungen Klauseln zu verwenden, die zu jeder Zeit Preiserhöhungen zulassen. Das geht aus einem Beschluss des Bundesgerichtshofs hervor, nachdem Verbraucherschützer gegen diese Praxis vorgegangen waren.

jr01.06.2021 08:47
Fotolia

Der Bundesgerichtshof (BGH) beschäftigte sich kürzlich mit den Nutzungsbedingungen von Netflix. Dort heißt es: "Unser Abo-Angebot und die Preise für den Netflix-Dienst können sich gelegentlich ändern." Dazu hatte das Berliner Kammergericht bereits entschieden, dass eine Preisanpassungsklausel zulässig sein könne, aber nur, falls konkrete Kostensteigerungen umgelegt würden. Die Gründe für Preissteigerungen seien offen zu legen. Die bisherige Formulierung in den Nutzungsbedingungen stelle eine una...

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