TV
Ausfallfonds II für TV- und Streamingproduktionen beschlossen
Ab 4. Januar können im Rahmen des jetzt beschlossenen Ausfallfonds II Anträge für eine Ausfallsicherung für Corona-bedingte Drehunterbrechungen bei TV- und Streamingproduktionen gestellt werden.
Jochen Müller18.12.2020 07:37
Die Länder Bayern, Berlin, Brandenburg, Hamburg, Hessen, Nordrhein-Westfalen, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein haben jetzt gemeinsam mit den Sendergruppen sowie Vertretern der Produktionswirtschaft den so genannten Ausfallfonds II beschlossen, der finanzielle Folgen Corona-bedingter Drehunterbrechungen bei TV- und Streamingproduktionen abfedern soll. Das gab das verhandlungsführende Land NRW jetzt bekannt.