Rundfunkbeitrag: ARD und ZDF gehen vors Bundesverfassungsgericht
Nachdem die geplante Erhöhung des Rundfunkbeitrags zum 1. Januar nach der gestrigen Entscheidung von Sachsen-Anhalts Ministerpräsident Reiner Haseloff, den Gesetzesentwurf nicht im Landtag zur Abstimmung zu stellen, erst einmal vom Tisch ist, streben ARD und ZDF eine höchstrichterliche Entscheidung an.
ARD und ZDF wollen in Sachen Runfunkbeitrag das Bundesverfassungsgericht anrufen. Wie berichtet, hatte Sachsen-Anhalts Ministerpräsident Reiner Haseloff den Gesetzentwurf, der eine Erhöhung der Rundfunkgebühren zum 1. Januar um 86 Cent auf 18,36 Euro monatlich vorsah, gestern vor der Abstimmung im Landtag zurückgezogen; die notwendige Einstimmigkeit der Bundesländer in der Abstimmung über den Medienänderungsstaatsvertrag ist damit nicht mehr möglich.