Anzeige
Kino

Gericht: Warner Bros. und Barefoot Films müssen Anika Decker Auskunft geben

Das Landgericht Berlin hat im ersten Teil der Stufenklage von Anika Decker gegen Warner Bros. und Barefoot Films zugunsten der Drehbuchautorin entschieden. Beide Unternehmen müssen ihr jetzt Auskunft über die Umsätze der Kinofilme "Keinohrhasen" und "Zweiohrküken" auf allen Verwertungswegen geben. Gegen dieses Urteil kann noch Berufung eingelegt werden.

Jochen Müller28.10.2020 07:33
Anika Decker und Til Schweiger, hier bei der Verleihung des Bayerischen Filmpreises im Jahr 2009, stehen sich derzeit vor Gericht gegenüber
Anika Decker und Til Schweiger, hier bei der Verleihung des Bayerischen Filmpreises im Jahr 2009, stehen sich derzeit vor Gericht gegenüber imago images / Spöttel Pictures

Das Landgericht Berlin hat der Drehbuchautorin Anika Decker einen Auskunftsanspruch gegenüber Warner Bros. und Barefoot Films über sämtliche Verwertungserlöse der Kinofilme "Keinohrhasen" und "Zweiohrküken" gewährt. Dieses Ergebnis der mündlichen Verhandlung am 6. Oktober gab das Gericht jetzt in seiner Urteilsbegründung bekannt.

Anzeige