Kino
Wieder mehr Kapazität im Kinosaal? Auch Sachsen macht es möglich
Bereits seit 18. Juli gilt in Sachsen eine neue Corona-Verordnung, die das Unterschreiten eines Mindestabstands von 1,50 Metern im Kinosaal unter bestimmten Voraussetzungen gestattet.
Marc Mensch23.07.2020 14:15
Nordrhein-Westfalen war das erste Bundesland, das (bereits sehr frühzeitig) Ausnahmen vom Mindestabstand im Kinosaal zuließ - und Sachsen folgte diesem Beispiel nun jüngst. Der aktuellen Corona-Verordnung zufolge, die seit 18. Juli und vorerst bis 31. August gilt, kann der Mindestabstand gemäß § 2 IX unter anderem in Kinos verringert werden, sofern es eine verpflichtende Kontaktverfolgung und ein genehmigtes Hygienekonzept gibt.