Kino
"Weiteren Schaden von den Kinos abwenden"
In einem Brief an die Ministerpräsident*innen der Länder setzt sich der HDF für eine Aufhebung des Mindestabstandes nach dem Vorbild von NRW ein - und führt als Argument auch eine Selbstverpflichtung hinsichtlich der Platzierung von Gruppen an.
Marc Mensch26.06.2020 09:47
Während die Bundesländer schrittweise die Personenkreise erweitern, für die auch bei Veranstaltungen das Erfordernis eines Mindestabstandes von 1,5 Metern entfällt, hat bislang nur Nordrhein-Westfalen (und das bereits mit Wirkung vom 15. Juni) eine Regelung erlassen, wonach auf den Mindestabstand u.a. bei Kinovorführungen unter bestimmten Voraussetzungen grundsätzlich verzichtet werden kann; erforderlich ist dafür nicht zuletzt die Sicherstellung der Rückverfolgbarkeit sämtlicher Besucher.