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Baden-Württemberg bringt "Soforthilfeprogramm Corona" auf den Weg

Ab dem Abend des 25. März können Soloselbständige sowie Klein- und Kleinstunternehmen, aus Baden-Württemberg, die durch die Corona-Pandemie nach dem 11. März in eine existenzbedrohliche wirtschaftliche Schieflage oder massive Liquiditätsengpässe geraten sind, finanzielle Hilfe aus dem jetzt von der Landesregierung heute auf den Weg gebrachten "Soforthilfeprogramm Corona" beantragen.

Jochen Müller24.03.2020 14:32
Kunststaatssekretärin Petra Olschowski
Kunststaatssekretärin Petra Olschowski Sabine Arndt

Der baden-württembergische Landtag hat heute das branchenübergreifende "Soforthilfeprogramm Corona" auf den Weg gebracht, mit dem auch Soloselbständige sowie Klein- und Kleinstunternehmen aus der Kunst- und Kreativwirtschaft unterstützt werden sollen.

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