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Baden-Württemberg passt Coronavirus-Verordnung an

Auch wenn es zum jetzigen Zeitpunkt eine eher symbolische Geste sein mag: Aber Baden-Württemberg hat gestern die Verordnung über infektionsschützende Maßnahmen angepasst und die Laufzeit der Schließungsanordnungen gegenüber der ersten Fassung stark eingeschränkt.

Marc Mensch19.03.2020 09:57
Baden-Württembergs Ministerpräsident Winfried Kretschmann
Baden-Württembergs Ministerpräsident Winfried Kretschmann www.gruene-bw.de

Wie die Landesregierung von Baden-Württemberg mitteilt, hat sie ihre Rechtsverordnung über infektionsschützende Maßnahmen zur Eindämmung der Ausbreitung des Coronavirus angepasst - nachdem diese zunächst deutlich strenger als jene anderer Bundesländer ausgefallen war. Denn wenngleich auch in diesem Bundesland die Schulen bis 19. April geschlossen sein sollen, galt für die meisten anderen Einschränkungen - darunter die zwangsweise Schließung von Kinos - eine Laufzeit bis 15. Juni. Laut der "Stuttgarter Nachrichten" erklärte das Sozialministerium daraus erwachsene "Unklarheiten" mit dem Eilverfahren, in dem die Verordnung habe formuliert werden müssen. Nun wurden gestern Abend noch Anpassungen vorgenommen: So besitzt die Verordnung grundsätzlich weiterhin eine Laufzeit bis 15. Juni (die durch das Sozialministerium geändert werden kann)...

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