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Kino

MFG macht Berechnung der CO2-Emmissionen zur Fördervoraussetzung

Als erster Länderförderer hatte die MFG im Herbst 2019 eine Selbstauskunft zu nachhaltigen Maßnahmen beim Dreh zur verpflichtenden Angabe bei Förderanträgen gemacht. Künftig wird auch eine verpflichtende Berechnung der potenziellen CO2-Emmissionen in die Entscheidungen des Vergabegremiums einfließen - und folgen soll ein eigener Fördertopf, der ausschließlich besonders umweltfreundlich hergestellte Produktionen bedient.

Marc Mensch30.01.2020 12:36
MFG-Geschäftsführer Carl Bergengruen
MFG-Geschäftsführer Carl Bergengruen MFG Baden-Württemberg

Die Medien- und Filmgesellschaft Baden-Württemberg (MFG) verankert ökologische Nachhaltigkeit noch stärker in ihrer Förderpraxis. Bereits seit 5. November 2019 ist bei allen Förderanträgen für die Produktion von Filmen und Serien eine detaillierte Selbstauskunft zu geplanten ökologisch nachhaltigen Maßnahmen bei den Dreharbeiten verpflichtend, die von der MFG-Vergabejury bei ihren Förderentscheidungen mit einbezogen wird. Mögliche Maßnahmen reichen laut MFG von der Vermeidung von Flugreisen für das gesamte Drehteam, dem Verzicht auf Dieselgeneratoren zur Stromerzeugung und dem Einsatz von LED-Scheinwerfern bis zur Mülltrennung und -vermeidung.

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