Digitaler Vertrieb
Netflix-Serie verstößt nicht gegen Persönlichkeitsrechte
Die Netflix-Serie "Skylines" verstößt weder gegen Persönlichkeits-, noch gegen Unternehmenspersönlichkeitsrecht. Das entschied jetzt das Oberlandesgericht Frankfurt.
jr04.12.2019 13:00
Die Serie "Skylines" kann weiterhin auf dem Streamingportal Netflix zur Verfügung gestellt werden. Grund: Die Verbreitung ist durch die Kunstfreiheit gedeckt. So erklärte das OLG Frankfurt, dass sie weder das Persönlichkeitsrecht noch das Unternehmenspersönlichkeitsrecht des Antragstellers verletzt. Der Inhaber des realen Labels Skylines Records, bekannt unter dem Rapper-Namen Cousin JMF, hatte die Verbreitung per einstweiliger Verfügung stoppen wollen .