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KJM erklärt "JusProg"-Anerkennung durch FSM für unwirksam

Die KJM hat die Entscheidung der FSM, das Jugendschutzprogramm "JusProg" anzuerkennen, gekippt. Der Verein hinter JusProg bezeichnet die Kritik der KJM als falsch und die Entscheidung für einen Rückschritt im Jugendmedienschutz.

st16.05.2019 06:24
Dr. Wolfgang Kreißig, ist Präsident der Landesanstalt für Kommunikation (LFK) Baden-Württemberg, und Vorsitzender der KJM
Dr. Wolfgang Kreißig, ist Präsident der Landesanstalt für Kommunikation (LFK) Baden-Württemberg, und Vorsitzender der KJM KJM

Die Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) hat eine Entscheidung der Freiwillige Selbstkontrolle Multimedia-Diensteanbieter (FSM) zur Anerkennung von "JusProg" als Jugendschutzprogramm für unwirksam erklärt. Die FSM habe die "rechtlichen Grenzen ihres Beurteilungsspielraums überschritten" heißt es in der entsprechenden Pressemitteilung der KJM mit einem Verweis auf §11 Abs. 1 des Jugendmedienschutz-Staatsvertrags.

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