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ARD und Autoren ziehen an einem Strang

Die ARD hat sich mit dem Verband Deutscher Drehbuchautoren (VDD) und dem Verband der Medien- und Bühnenverlage (VDB) über neue Vergütungsregeln geeinigt, die unter anderem auch die Online-Nutzung von Produktionen berücksichtigen.

fra11.02.2019 10:30
ARD-Verhandlungsführer Michael Kühn
ARD-Verhandlungsführer Michael Kühn NDR/Frank Siemers

Anderthalb Jahre verbrachten die Parteien am Verhandlungstisch. Nun haben sich ARD, Degeto und Produzentenallianz mit dem Verband der deutschen Drehbuchautoren (VDD) und dem Verband Deutscher Bühnen- und Medienverlage (VDB) über die Aufstellung gemeinsamer Vergütungsregeln geeinigt. Die bisherige durch Einmalzahlungen oder Wiederholungshonorare geprägte Vergütungspraxis ist damit vom Tisch. Künftig gilt für alle von ARD und Degeto beauftragten Produktionen die Kombination aus Basis- und Nachvergütung. Bei den jetzt vereinbarten Basisvergütungen handelt es sich um Mindesthonorare, die laut ARD "deutlich" über der bislang als Buy-Out-Honorar gezahlten Durchschnittsvergütung liege. Darüber hinaus wird den Drehbuchautoren ein Erlösbeteiligungsanspruch bei der kommerziellen Auswertung eingeräumt. Neu ist zudem der Einstieg in eine nutzungsbezogene Online-Vergütung.

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