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Kino

Countdown für FFA-Referenzförderung läuft

Noch bis 31. Januar können Produzenten und Verleiher bei der FFA Referenzmittel für das Jahr 2018 beantragen.

Jochen Müller07.12.2018 11:57
FFA-Vorstand Peter Dinges
FFA-Vorstand Peter Dinges

Noch bis 31. Januar können Produzenten und Verleiher für das laufende Jahr Referenzförderung für Lang- und Kurzfilme sowie Absatzförderung bei der FFA beantragen. Die FFA weist heute ausdrücklich darauf hin, dass Anträge, die bis dahin nicht online eingereicht sind, erst wieder im nächsten Jahr bei der Ausschüttung der Referenzmittel 2020 berücksichtigt werden können. Eine Restrierung im Online-Portal der FFA für eine eventuelle Zweit- oder Drittteilnahme ist nur dann nötig, wenn der Film im relevanten Teilnahmezeitraum insgesamt mehr als 10.000 Referenzpunkte aus noch nicht gemeldeten Zuschauer- und Festivalerfolgen erreicht hat. Bei der Referenzkurzfilmförderung sei besonders zu beachten, dass die Anträge auf Zuerkennung von Mitteln für Kurzfilme, die 2016 fertig gestellt worden sind, bis spätestens 31. Dezember 2018 gestellt werden müssen.

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