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EuGH: Familie schützt Filesharer nicht vor Haftung
Im Wege der Vorabentscheidung hat der EuGH auf Vorlage des Landgerichts München I eine wichtige Frage zur Haftung bei Urheberrechtsverletzungen geklärt.
Marc Mensch18.10.2018 17:07
"Der Inhaber eines Internetanschlusses, über den Urheberrechtsverletzungen durch Filesharing begangen wurden, kann sich nicht dadurch von der Haftung befreien, dass er einfach ein Familienmitglied benennt, dem der Zugriff auf diesen Anschluss möglich war." So lautet der Leitsatz eines Urteils, das der EuGH am 18. Oktober gefällt hat. Anlass war ein Vorabentscheidungsersuchen des Landgerichts München I, das in einem Rechtsstreit zu urteilen hat, in dem der Verlag Bastei Lübbe Schadenersatz wegen ...