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"Boot"-Prozesse: Jost Vacano erstreitet weitere 315.000 Euro

Mit dem gestrigen Urteil des OLG Stuttgart hat sich Kameramann Jost Vacano insgesamt bereits gut 900.000 Euro Erlösbeteiligung an der Verwertung von "Das Boot" erstritten. Der BVK begrüßt das neue Urteil - sieht aber auch ein Problem. Und der SWR warnt vor "gravierenden Auswirkungen".

Marc Mensch27.09.2018 11:42
Jost Vacano und sein Anwalt Nikolaus Reber
Jost Vacano und sein Anwalt Nikolaus Reber Andreas Kloo

Im juristischen Ringen um eine angemessene Beteiligung an den Erlösen, die mit "Das Boot" erzielt wurden (und werden), hat das Oberlandesgericht Stuttgart mit Urteil von 26. September Kameramann Jost Vacano eine weitere erhebliche Zahlung zugesprochen. Beklagt waren insgesamt acht Rundfunkanstalten der ARD, die nun zusammen rund 315.000 Euro (plus Umsatzsteuer) an Vacano zahlen müssen. Diese Summe errechnet sich aus ganzen 41 Ausstrahlungen, die zwischen 2002 und 2016 im Programm der betroffenen Anstalten erfolgten. Gleichzeitig stellte das OLG Stuttgart fest, dass Vacano auch für Nutzungen von "Das Boot" nach dem Stichtag 12. März 2016 (also auch für noch erfolgende Ausstrahlungen) ebenso angemessen zu beteiligen sei.

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