"Boot"-Prozess: 475.000 Euro für Kameramann Jost Vacano
Bavaria Film, WDR und Eurovideo müssen Jost Vacano, Kameramann von "Das Boot", eine Nachzahlung in Höhe von rund 475.000 Euro leisten. Das hat das Landgericht München I entschieden. Damit dürfte die Prozessakte in dem nun seit elf Jahren schwelenden Streit jedoch noch nicht geschlossen sein.
Etappensieg für Kameramann Jost Vacano: Er wird am wirtschaftlichen Erfolg des Filmhits "Das Boot" nicht nur nachträglich beteiligt, sonder erhält auch eine angemessene Anteil an künftigen Erträgen. Das Landgericht München I hat heute entschieden, dass Bavaria Film, WDR und Eurovideo insgesamt 475.000 Euro an nachträglicher Vergütung an Vacano zahlen müssen. Außerdem wird der Kameramann mit 2,25 Prozent an künftigen Nettoerlösen beteiligt, etwa an DVD-Verkäufen oder VoD-Abrufen. Wird die Produktion in einem ARD-Programm ausgestrahlt, wird ein Wiederholungshonorar gemäß WDR-Tarifvertrag fällig.