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Der Mindestlohn und die Folgen: Weniger Personal in Videotheken
Seit 1. Januar gilt bundesweit die Mindestlohnuntergrenze von 8,50 Euro. Wie haben Videothekenbetreiber darauf reagiert? VideoMarkt fragte nach.
jr11.02.2015 12:52
"Eines kann ich jetzt schon sagen: Mindestlohn bedeutet erheblich mehr Büroarbeit. Wegen der Aufzeichnungspflichten ist der Mehraufwand beträchtlich", berichtet Videothekenbetreiber Heiko Haumann (Video Planet, Dortmund), der am letzten Werktag im Januar erstmals eine Mindestlohnüberweisung getätigt hat. Eigentlich keine große Sache, sollte man denken: Laut Paragraf 17 des Mindestlohngesetzes müssen Arbeitgeber die Arbeitszeit von geringfügig Beschäftigten dokumentieren. Was konkret bedeutet: Ne...