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Rundfunkbeitrag auch in Bayern verfassungsgemäß

Das Bayerische Verfassungsgericht hat den Rundfunkbeitrag als verfassungsgemäß bestätigt. Die klagende Drogeriemarktkette will nun das Bundesverfassungsgericht anrufen, der Bayerische Rundfunk stellt die Überprüfung einzelner Regelungen der Rundfunkgebührenerhebung in Aussicht.

ak15.05.2014 13:15
Der Bayerische Verfassungsgerichtshof hat sein Rundfunkgebührenurteil gefällt
Der Bayerische Verfassungsgerichtshof hat sein Rundfunkgebührenurteil gefällt Fotolia

Der seit Januar 2013 geltende Rundfunkbeitrag ist mit der bayerischen Verfassung konform. Das bestätigte das Bayerische Verfassungsgericht heute in München. Damit ist die Klage eines Juristen und der Drogeriemarktkette Rossmann abgewiesen.

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