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Rundfunkbeitrag auch in Bayern verfassungsgemäß
Das Bayerische Verfassungsgericht hat den Rundfunkbeitrag als verfassungsgemäß bestätigt. Die klagende Drogeriemarktkette will nun das Bundesverfassungsgericht anrufen, der Bayerische Rundfunk stellt die Überprüfung einzelner Regelungen der Rundfunkgebührenerhebung in Aussicht.
ak15.05.2014 13:15
Der seit Januar 2013 geltende Rundfunkbeitrag ist mit der bayerischen Verfassung konform. Das bestätigte das Bayerische Verfassungsgericht heute in München. Damit ist die Klage eines Juristen und der Drogeriemarktkette Rossmann abgewiesen.