Anzeige
TV

"VFF-Klausel" bleibt unzulässig

Das Oberlandesgericht Dresden hat eine Berufung gegen das vom Landgereicht Leipzig gefällte Urteil, wonach die sogenannte "VFF-Klausel" in Fernsehverträgen unzulässig ist, abgelehnt. Nach diesem Urteil kündigte die AG Dok jetzt weitere Maßnahmen zur Wahrung der Produzentenrechte an.

Jochen Müller14.03.2013 15:05
AG-Dok-Vorstand Thomas Frickel
AG-Dok-Vorstand Thomas Frickel Kerstin Hehmann

Das Oberlandesgericht Dresden hat die sogenannte "VFF-Klausel" in Fernsehverträgen endgültig für unzulässig erklärt. Das teilt die Arbeitsgemeinschaft Dokumentarfilm (AG Dok), die gegen die Klausel geklagt und in erster Instanz im August vergangenen Jahres vom Landgericht Leipzig Recht bekommen hatte. Der Beklagte, der Mitteldeutsche Rundfunk (MDR), hatte gegen das Urteil Berufung eingelegt. Mit Unterz...

Anzeige