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Kino

Neues FFG soll auf zweieinhalb Jahre befristet werden

Der BKM hat nun offiziell bestätigt, dass die Laufzeit für die Erhebung der Filmabgabe im neuen FFG, das am 1. Januar 2014 in Kraft treten soll, auf zweieinhalb Jahre beschränkt werden soll. Hintergrund hierfür seien vor allem die sich durch den technischen Wandel abzeichnenden Marktveränderungen.

Marc Mensch08.10.2012 13:17
Kulturstaatsminister Bernd Neumann
Kulturstaatsminister Bernd Neumann

Der BKM hat nun offiziell bestätigt, dass die Laufzeit für die Erhebung der Filmabgabe im neuen FFG, das am 1. Januar 2014 in Kraft treten soll, auf zweieinhalb (statt wie üblich fünf) Jahre beschränkt werden soll. Mit dem Gesetzentwurf, der sich derzeit in der Ressortabstimmung befindet, soll sich das Kabinett noch Ende Oktober befassen.

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