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Landgericht Leipzig erklärt "VFF-Klausel" für unzulässig

Die sogenannte "VFF-Klausel", wonach ARD und ZDF alle Fernseh-Auftragsproduzenten vertraglich dazu verpflichtet, ihre Filme der Verwertungsgesellschaft der Film- und Fernsehproduzenten (VFF) zu melden, ist vom Landgericht Leipzig für unzulässig erklärt worden. Geklagt hatte die AG DOK.

Jochen Müller14.08.2012 13:47
Thomas Frickel, Vorsitzender der AG DOK
Thomas Frickel, Vorsitzender der AG DOK

Die Arbeitsgemeinschaft Dokumentarfilm (AG DOK) hat mit ihrer Klage gegen die sogenannte "VFF-Klausel" vor dem Landgericht Leipzig Recht bekommen. Mithilfe dieser Klausel verpflichten ARD und ZDF TV-Auftragsproduzenten vertraglich dazu, ihre entstehenden Filme an die [Verwertungsgesellschaft der Film- und Fernsehproduzenten (VFF)](/com...

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