FFG-Novellierung: "Abgabengerechtigkeit für alle"
Vier Verbände der Kino- und Videowirtschaft haben eine gemeinsame Stellungnahme zur anstehenden FFG-Novellierung vorgelegt. Die wichtigsten Positionen aus Sicht der Videobranche.
Am 31. Dezember 2013 endet die Geltungsdauer des deutschen Filmförderungsgesetzes (FFG), das die Rechtsgrundlage für die Filmförderungsanstalt (FFA) bildet. Im Wesentlichen hat die FFA die Aufgabe, deutsche Filmproduktionen zu unterstützen und darüber hinaus Maßnahmen zu fördern, die die Strukturen der deutschen Filmwirtschaft verbessern. Zur Finanzierung dieser Aufgaben erhebt sie von Kinobetrieben, Videoprogrammanbietern und Fernsehsendern eine Abgabe. In den letzten Jahren verweigerten diverse Filmtheaterunternehmen ihre Zahlungen oder leisteten sie nur unter Vorbehalt. Dies führte 2009 zu einer höchst angespannten Haushaltslage; zeitweise drohte sogar der Zusammenbruch des FFA-Fördersystems. Und obwohl das Bundesverwaltungsgericht am 23. Februar 2011 das FFG nach Anpassungen ("kleine Novelle") als rechtmäßig bewertete, empfinden nach wie vor nicht alle Kinobetreiber das FFG als gerecht. Das Multiplexunternehmen UCI jedenfalls will das Regelwerk vom Bundesverfassungsgericht prüfen lassen.