Urteil zur FFA-Abgabepflicht für TV-Serien
Sollte ein Urteil des Berliner Verwaltungsgerichts bestätigt werden, müssten Programmanbieter für einen Teil ihres TV-Contents künftig keine Videoabgabe an die FFA zahlen. Nicht auszuschließen ist, dass Anbieter ihre Zahlungen jetzt unter Vorbehalt stellen.
Ein in der Videobranche bisher kaum beachtetes Unternehmen sorgte in den letzten Tagen für großen Wirbel: rbb media - als Tochterunternehmen des Rundfunks Berlin Brandenburg unter anderem für die exklusive Auswertung von Fernsehinhalten seiner Mutterfirma auf DVD zuständig - erhielt wie jeder andere Anbieter Bescheide der Filmförderungsanstalt (FFA) zur Entrichtung der Filmabgabe, umgangssprachlich auch "Videoabgabe" genannt. Im August 2010 reichte die rbb media GmbH vor dem Berliner Verwaltungsgericht Klage ein. Dessen 21. Kammer entschied am 18. Januar zugunsten der Klägerin (Az.: VG 21 K 146.10). Die Filmabgabe der Videowirtschaft ist in Paragraf 66a des Filmförderungsgesetzes (FFG)...