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Übergangsfrist für FSK-Kennzeichnung endet am 31. März 2010

Am 31. März läuft die Übergangsfrist für die Nachbestickerung der FSK-Kennzeichnung aus. Eine Verlängerung wird es nicht geben. Der BVV bietet dem Handel die kostenlose Lieferung entsprechender Sticker an. Was bei einer Beanstandung nach April 2010 passieren wird, weiß allerdings keiner. VideoMarkt bringt Sie auf den aktuellen Stand.

jr, klb16.02.2010 15:03
Noch Alltag in den Regalen: Das gleiche Produkt mit neuer und alter Kennzeichnung
Noch Alltag in den Regalen: Das gleiche Produkt mit neuer und alter Kennzeichnung

Zum 1. Juli 2008 hatte das Familienministerium unter der Führung der damaligen Ministerin Ursula von der Leyen eine durchaus populistische und sehr umstrittene Änderung beim Jugendschutz im Schnellverfahren durchgeboxt. In der Folge sollte u. a. die Videoindustrie ihre Produkte innerhalb weniger Monate neu gestalten und das FSK-Logo auf den Produkten nicht mehr auf der Rückseite, sondern deutlich vergrößert auf der Vorderseite platzieren. Der Bundesverband Audiovisuelle Medien (BVV) musste daraufhin viel Kritik einstecken, war aber faktisch von der Politik überrumpelt und im Vorfeld nicht angehört worden. Da der Schaden bereits angerichtet war, konnte der BVV ihn nur möglichst gering halten. Nach zähem politischen Ringen handelte der BVV in Zusammenarbeit mit anderen Verbänden eine Übergangsfrist aus. Statt bereits ab Oktober 2008 hatte die Videoindustrie anderthalb Jahre Zeit für die Umstellung der FSK-Logos. Darüber hinaus wurde erreicht, dass Alt- und Restbestände nicht neu gestaltet werden mussten, sondern mit einem neuen Sticker auf der Umverpackung versehen werden konnten. Die Industrie reagierte auf diese Übergangsfrist bis zum 31. März 2010 sehr unterschiedlich. Durchaus vorhandene Schlüpflöcher in den Vorschriften waren schnell ausfindig gemacht: Wendecover, skurrile Verpackungen oder einfach konsequentes Ignorieren der Vorschriften prägten das Bild in den Regalen. Der Hintergrund: Der BVV kämpfte um eine weitere Verlängerung der Übergangsfrist, und nach den Bundestagswahlen 2009 erhoffte sich die Industrie ein weiteres Entgegenkommen. Diese Hoffnungen haben sich nicht erfüllt. "Eine Verlängerung der Übergangsfrist über den 31. März hinaus war nicht möglich", stellte Joachim A. Birr, geschäftsführendes Vorstandsmitglied beim BVV, gegenüber VideoMarkt klar. Aus diesem Grund hätten unter Federführung des BVV in den letzten Wochen zahlreiche Gespräche mit Programmanbietern und Vertretern des Einzelhandels stattgefunden mit dem Ziel einer gemeinschaftlichen Lösung des Problems.

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