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FFG: Banger Blick nach Karlsruhe

Das Verfahren im FFG-Musterprozess vor dem Bundesverwaltungsgericht ist ausgesetzt, nun muss sich zunächst das höchste deutsche Gericht mit der Frage der Verfassungsmäßigkeit der Filmabgabe auseinandersetzen. Vor dem Bundesverfassungsgericht werden auch jene Punkte erneut auf dem Prüfstand landen, in denen die Leipziger Kammer den Klägern nicht folgte. In ersten Reaktionen wird nicht zuletzt Sorge um die FFA laut - auch weil das Thema Vorbehaltszahlungen erneut an Brisanz gewinnen könnte.

mab26.02.2009 17:07

Im Musterprozess um die Rechtmäßigkeit der Filmabgabe konnte die Klageseite einen Etappensieg für sich verbuchen. Entsprechend sieht sich die deutsche UCI-Gruppe, der vier der neun klagenden Unternehmen angehören, in ihrer Rechtsauffassung bestätigt. Festzuhalten bleibt allerdings auch, dass das Bundesverwaltungsgericht sich in der gestrigen Verhandlung wesentlichen Klagepunkten nicht anschloss. So wurde vor allem eine Gesetzgebungskompeten...

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