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Halbzeit bei der Novellierung des Urheberrechts: Die Privatkopie ist kein "Sündenbock"

Zu einer Bestandsaufnahme mit dem Titel "Halbzeit bei der Novellierung des Urheberrechts (Korb II)" haben die Kanzlei Nörr Stiefenhofer Lutz und das Erich Pommer Institut am Rande der Berlinale eingeladen. Elmar Hucko vom Bundesministerium der Justiz erklärte, einige der elf Arbeitsgruppen zu den einzelnen Problemfeldern könnten bereits Ergebnisse vorweisen.

stei13.02.2004 14:22
Tagten in Berlin zum Urheberrecht (v.l.): Reto Hilty (Dir. Max Planck Institut), Hans-Joachim Otto (FDP), Jerzy Montag (Bündnis 90/Die Grünen), Moderator Johannes Kreile (Nörr Stiefenhofer Lutz), Günter Krings (CDU), Ministerialdirektor Elmar Hucko (Bundesministerium der Justiz)
Tagten in Berlin zum Urheberrecht (v.l.): Reto Hilty (Dir. Max Planck Institut), Hans-Joachim Otto (FDP), Jerzy Montag (Bündnis 90/Die Grünen), Moderator Johannes Kreile (Nörr Stiefenhofer Lutz), Günter Krings (CDU), Ministerialdirektor Elmar Hucko (Bundesministerium der Justiz)

In der Diskussionsrunde verwiesen die auf dem Podium sitzenden Bundestagsabgeordneten allerdings darauf, dass die Ergebnisse der Arbeitsgruppen allenfalls Grundlage für die eigentliche parlamentarische Arbeit seien und keine Resultate, die von diesem Gremium lediglich "abgenickt" werden könne. Elmar Hucko griff schließlich einige Punkte der Novellierung heraus: Bei der Pauschalvergütung etwa neigen die Experten zu einer Industrievereinbarung, bei der der Gesetzgeber lediglich Parameter vorgebe; zudem dürfe das Digital Rights Management (DRM) nicht benachteiligt werden. Außerdem müsse stärker auf die Abgabepflicht bei Vervielfältigungen hingewiesen werden. Die Frage der Privatkopie, auf die es laut Expertenmeinung kein Recht gebe, gestaltet sich indes kompliziert. "Die Privatkopie ist als Sündenbock für die Probleme der Industrie in den Fokus gerückt", sagte Elmar Hucko, "doch ein Verbot der Privatkopie wäre wie ein Verbot des Nasebohrens: undurchsetzbar. Zudem schneidet sich die Industrie mit einem solchen Verbot von der Pauschalvergütung ab." Ein ähnliches Problem werfe das DRM auf. Dieses nutze zuerst den Firmen und u.U. nicht den Künstlern, die indes direkte Nutznießer der Pauschalvergütung sind. Schwierig ist vor allem die Lösung der Problematik der so genannten Unbekannten Nutzungsarten (Paragraf 31, Abs. 4). Unterm Strich gilt für Hucko: "Wir wollen dem deutschen Film mit dem Urheberrecht helfen und ihm nicht im Wege stehen." Daher sei eine sorgfältige Abwägung notwendig. Ulrich Michel von Nörr Stiefenhofer Lutz hatte dies zu Anfang deutlich gemacht: "Es gibt kein Richtig oder Falsch, die Betroffenen müssen ihre Erfahrungen einbringen, weil nur so die langfristigen Auswirkungen des Gesetzes erkennbar werden - hier muss im Dialog mit den Betroffenen der beste Weg ergründet werden." Gleichzeitig forderte er die Berücksichtigung der Erfahrungen auch großer ausländischer Konzerne. Hans-Joachim Otto (FDP) und Günter Kringes (CDU) waren sich einig, dass es sowohl durchsetzbare Schutzmaßnahmen geben müsse, als auch eigene Lösungen der Industrie, z.B. über Pauschalvergütungen. Jerzy Montag (Grüne) schließt sich dem zwar an, erwartet im Grunde aber von der Industrie, dass sie sich alleine aus ihrer Krise befreit.

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